Den Gebäudeenergieausweis bieten wir Ihnen in zwei Varianten an:
als
bedarfsorientierter Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs) und  
als
verbrauchsorientierter Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs).
Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes.
Den verbrauchsorientierten Energieausweis können Sie bei uns für 29,50 € in Auftrag geben. Alle hierfür benötigten Daten können  Sie uns anhand des ausgefüllten Erfassungsbogens übermitteln. Das entsprechende Formular steht Ihnen         als PDF-Dokument zur Verfügung.

 
Dabei gelten für Wohngebäude folgende Regelungen:

 
 
 
 
 
 
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
 
Für die so genannten Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude, Geschäftshäuser) dürfen nach Wahl des Eigentümers oder Vermieters bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise verwendet werden.

 
Übergangsregelung

Ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Oktober 2007 gilt für die Dauer eines Jahres - also
bis zum 30. September 2008 - die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude.
 
Die Pflicht zum Zugänglichmachen eines Energieausweises gegenüber möglichen Käufern bzw. Mietern wird stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Anwendung kommen:
ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965;
ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude;
ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngbäude.

 
Welche Informationen enthält der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Energieeffizienz kann entweder als                             des Gebäudes oder aber
als auf der Grundlage des erfassten tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden.

ARCHITEKTURBÜRO BLANCKE
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DIPL.- ING. ROLF S. BLANCKE

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http://www.bmvbs.de/Bauwesen/-,1533/Klimaschutz-und-Energiesparen.htm
Quelle:
Energiebedarf
Energieverbrauchskennwert

 
 
-Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später    
 errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
 
-Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit.
 
-Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist
 der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden.
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