Den Gebäudeenergieausweis bieten wir Ihnen in zwei Varianten an: als bedarfsorientierter Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs) und als verbrauchsorientierter Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs). Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes. Den verbrauchsorientierten Energieausweis können Sie bei uns für 29,50 € in Auftrag geben. Alle hierfür benötigten Daten können Sie uns anhand des ausgefüllten Erfassungsbogens übermitteln. Das entsprechende Formular steht Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung.
Dabei gelten für Wohngebäude folgende Regelungen: Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit. Für die so genannten Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude, Geschäftshäuser) dürfen nach Wahl des Eigentümers oder Vermieters bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise verwendet werden.
Übergangsregelung Ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Oktober 2007 gilt für die Dauer eines Jahres - also bis zum 30. September 2008 - die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude.
Die Pflicht zum Zugänglichmachen eines Energieausweises gegenüber möglichen Käufern bzw. Mietern wird stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Anwendung kommen:
ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965; ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude; ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngbäude.
Welche Informationen enthält der Energieausweis? Der Energieausweis gibt mit einem bestimmten Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Energieeffizienz kann entweder als des Gebäudes oder aber als auf der Grundlage des erfassten tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden.
ARCHITEKTURBÜRO BLANCKE PROJEKTENTWICKLUNG - PLANUNG - BAULEITUNG DIPL.- ING. ROLF S. BLANCKE
Projektentwicklung Gebäudeplanung Bauleitung
energetische Gebäudesanierung Altbausanierung Energieausweise
http://www.bmvbs.de/Bauwesen/-,1533/Klimaschutz-und-Energiesparen.htm
Energieverbrauchskennwert
Energieverbrauchskennwert
Energiebedarf Unter Energiebedarf versteht man bei Wohngebäuden hauptsächlich die zum Heizen und für Warmwasser auf der Grundlage von Berechnungen des Gebäudes benötigte Energie. Dabei werden zum Beispiel die individuellen Gewohnheiten der Bewohner und die Lage des Gebäudes in Deutschland, nicht berücksichtigt. Zur Errechnung des Energiebedarfs werden die energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Dachs sowie der technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Erwärmung des Wassers berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich auf das ganze Gebäude; für einzelne Wohnungen lässt die Angabe keinen genauen Rückschluss zu. Wichtig ist, dass der Energiebedarfswert - gerade weil er frei von individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet wird - einen objektiven Wert über die energetische Qualität eines Gebäudes darstellt. Er erlaubt keinerlei Rückschlüsse auf den konkreten Energieverbrauch eines einzelnen Haushalts.
Energieverbrauchskennwert Unter dem Energieverbrauchskennwert versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Anschließend werden, sofern sie das übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine so genannten Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen. Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unter- schieden ausgeglichen.
-Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis. -Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit. -Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden.
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